Die Erstvalidierung des Standorts Weißenhorn wurde
von einem unabhängigen Umweltgutachter gemäß der
Verordnung EWG Nr. 1836/93 für Umweltmanagement und
Umweltbetriebsprüfung in 1999 vorgenommen.
Erstmals revalidieren ließen wir uns 2002 - diesmal nach der neuen EG-Verordnung Nr. 761/2001 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Die erneute Revalidierung fand im Jahr 2005 statt.
Die ökologische Begutachtung der beiden anderen Standorte
wird in naher Zukunft folgen.
Gültigkeitserklärung
nach der EG-Öko-Audit-Verordnung
Registrierungsurkunde
Umwelterklärung
Umweltpakt Bayern |